Wird ein Grundstück mit Gewinn verkauft, muss dieser durch den
Verkäufer versteuert werden. Dies stellt die sogenannte Grundstückgewinnsteuer
in der Schweiz dar. Wichtig ist hierbei die Tatsache, dass die Zeitdauer, in
welcher der Verkäufer im Besitz des Grundstücks war, massgeblich zur
Bezifferung dieser Steuer beigezogen wird. Desto länger ihm das Grundstück
gehörte, desto weniger wird an Steuern fällig.
https://www.passio.ch/steuern-finanzen/schweizerische-grundstueckgewinnsteuer/
